Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung ergeben sich aus:
den Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft, den von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüssen und Vereinbarungen,

den gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf Verfahren, an der die Gemeinschaft beteiligt war, den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und aus dem Verwaltervertrag.